Wettergutachten - Wetterauskunft

Sturm, Regen, Blitz und Hagelschlag. Wir sind für Sie da, wenn das Wetter Schaden anrichtet.

Wettergutachten bei Schadensfällen. Sturm, Regen, Blitz und Hagelschlag, Glätte, Glatteis. Sachverständigengutachten von ausgebildeten Meteorologen.

AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Umfang – Gültigkeit
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meteo experts Prugger & Troger OG, im folgenden kurz „meteo experts“ genannt, gelten für sämtliche Vereinbarungen und Leistungen, die die „meteo experts“ gegenüber ihren Vertragspartnern erbringt. Leistungen werden ausdrücklich nur zu diesen Bedingungen erbracht. Soweit Einzelverträge oder Angebote der „meteo experts“ Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB´s abweichen, haben die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Von diesem Erfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden.

Preise / Leistungen / Angebote
Es gelten die im Auftragsformular angegebenen Preise zzgl. MWSt.. Die Angebote von „meteo experts“ sind freibleibend und ohne Bindungswirkung. Mögliche Änderungen von Gebühren, Steuern und Abgaben auf die von „meteo experts“ erbrachte Leistung können dem Kunden ab deren Geltung in Rechnung gestellt werden, der Kunde wird über diese Änderung unverzüglich informiert. Der „meteo experts“ steht es frei, zur Erbringung und Übermittlung der Leistungen aufgrund des technischen Fortschritts oder wissenschaftlicher Erkenntnisse neue bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden. Eine Benachrichtigung über etwaige Änderungen erfolgt zeitgerecht und schriftlich durch „meteo experts“.

Zahlungsbedingungen
Die von „meteo experts“ gelegten Rechnungen sind spesenfrei und ohne Abzug innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu bezahlen. Bei Teilabrechnungen gelten die AGB analog. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende Kosten monatlich im vorhinein verrechnet werden. Bei Zahlungsverzug ist „meteo experts“ berechtigt, nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist und Androhung der Dienstesunterbrechung oder -abschaltung Leistungen auszusetzen, Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Mahnspesen sowie Verzugszinsen von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. Die „meteo experts“ ist bei Zahlungsverzug weiters berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen, sowie auch die durch die Beauftragung von Inkassobüros entstehenden Kosten vom Schuldner einzufordern. Die Information oder Leistung bleibt bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von „meteo experts“. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Sofern die „meteo experts“ das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00 zu bezahlen.

Urheberrecht / Haftung / Schadenersatz
Die Inhalte der „meteo experts“ Webseite dienen lediglich zur Information und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Jede weitere Verwendung der Texte, Inhalte oder Graphiken, besonders aber die Speicherung, Vervielfältigung, Reproduktion und Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von „meteo experts“. Das sogenannte Inline-Linking oder Framing ist für sämtliche Inhalte der „meteo experts“ Homepage verboten bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung von „meteo experts“. Nachahmungen welcher Art auch immer sind unzulässig. Die Verletzung des Urheberrechtes von „meteo experts“ zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei volle Genugtuung zu leisten ist.
Die Firma „meteo experts“ haftet ausdrücklich nicht für Übertragungsschwierigkeiten, Leitungsausfälle und etwaige Fehlprognosen und deren Auswirkungen, soweit diese nicht vorsätzlich und grob fahrlässig durch „meteo experts“ herbeigeführt wurden. Die Firma „meteo experts“ haftet weiters nicht für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die „meteo experts“ die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, Ausfall oder Störungen von Kommunikationsnetzen u.s.w., auch wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern der „meteo experts“ oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten und diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren. Sie berechtigen „meteo experts“ die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten. Eine mögliche Schadenersatzpflicht für grob fahrlässiges Handeln wird einvernehmlich mit einem Höchstbetrag von Euro 500.000,00 der Höhe nach begrenzt.

Erfüllungsort / Gerichtsstand /Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus einem Vertrags- und Leistungsverhältnis ist der Sitz von „meteo experts“ in 9900 Lienz, Amlacherstraße 12. Für etwaige entstehende Streitigkeiten einschließlich eines Rechtsstreites über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses ist das am Firmensitz der „meteo experts“ örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der „meteo experts“ gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

Sonstiges
Eine eventuelle, zukünftige Änderung der Rechtsform von meteo experts Prugger&Troger OG begründet kein Sonderkündigungsrecht. Sollten einzelne Teile eines Vertrages oder dieser AGB nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder in Zukunft werden, oder sollte der Vertrag unvollständig bzw. lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien gelten als nicht getroffen, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen etwaiger Vereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform.

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