Wettergutachten - Wetterauskunft

Sturm, Regen, Blitz und Hagelschlag. Wir sind für Sie da, wenn das Wetter Schaden anrichtet.

Wettergutachten bei Schadensfällen. Sturm, Regen, Blitz und Hagelschlag, Glätte, Glatteis. Sachverständigengutachten von ausgebildeten Meteorologen.

FAQ

Frequently Asked Questions – Häufig gestellte Fragen
Sie haben eine Frage? Wir haben die Antwort. Wenn Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich bitte bei uns.

Muss ich mich registrieren, um eine Wetterauskunft zu bekommen?
Nein. Auf wettergutachten.com können Sie ohne Registrierung Wetterdaten aus der Vergangenheit anfragen. Lassen Sie sich die gewünschte Auskunft anschließend direkt zuschicken.

Wann ist ein Sturm ein Sturm?
Für die meisten Versicherungen gilt in der Regel: Ein Sturm liegt ab Windstärke acht vor, also ab etwa 62 Kilometern pro Stunde. Ob diese Stärke am Schadensort erreicht wurde, können wir Ihnen in Form eines Wettergutachtens bzw. einer Sturmauskunft beantworten.
Formular ausfüllen und Wetterauskunft anfordern >>

Wer zahlt meinen Sturmschaden?
Wenn durch einen Sturm Gegenstände beschädigt werden, welche zum Haushalt zähen, so wird dieser Schaden in der Regel von der Hausratversicherung oder Eigenheimversicherung abgedeckt. Das trifft zu, wenn ein Sturm beispielsweise Dachziegeln abdeckt oder ein umstürzender Baum das Haus beschädigt. Auch zerstörte Markisen oder Satellitenschüsseln werden vom Versicherungsschutz erfasst, weil sie zum Haushalt gezählt werden.

Was passiert bei einem Schaden durch einen Blitzeinschlag?
Ein Blitzeinschlag kann fallweise zu enormen Schäden führen. Dabei muss beispielsweise ein Gebäude selbst gar nicht vom Blitzeinschlag direkt getroffen sein. Bereits ein Einschlag in einem Umkreis von wenigen Kilometern bzw. ein indirekter Blitzschlag, kann zu Überspannungsschäden an den Elektrogeräten (Fernseher, Laptops etc.) führen. Der Grund: Bei einem Gewitter entladen sich grundsätzlich hohe Spannungen, die über Umwege in ein Haus gelangen können.

Wann zahlt die Versicherung nicht?
Bei zu geringer Windstärke: Die Versicherer ersetzen einen Sturmschaden erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von etwa 62 km/h bzw. ab Windstärke acht.
Bei fahrlässigem Verhalten: Wenn Sie z. B. bewusst in einen Sturm oder in ein Hochwassergebiet fahren, zahlt keine Versicherung. Sie handeln möglicherweise bereits dann fahrlässig, wenn Sie die Fenster in der Wohnung gekippt haben.
Manchmal bei Überspannungsschäden: Ein Blitz löst einen Kurzschluss aus (z. B. Fernseher oder Computer geht kaputt). Solche Schäden sind nicht immer in der Eigenheimversicherung, Wohngebäude– bzw. Hausratversicherung enthalten.

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